Hundeabgaben und Hundemarke

Der/Die HundehalterIn erhält die Hundemarke nach Einzahlung der Hundeabgabe von der Gemeinde entweder persönlich ausgehändigt oder per Post zugesandt. Die Hundemarke muss sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden (so sich der Hund außerhalb des Hauses befindet).

Zuständig