Hundesteuer und "Gassisäcke"

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt110,00 € pro Hund

für jeden weiteren Hund € 135,00.

Wer in der Gemeinde Neustift im Stubaital einen über drei Monate alten Hund hält, hat eine jährliche Hundesteuer zu entrichten.

Von der Hundesteuer befreit sind Hunde die zum Schutz beziehungsweise zur Hilfe für blinde oder taube Personen unentbehrlich sind, sowie Sanitäts- und Lawinenhunde. Diensthunde staatlicher oder gemeindeeigener Dienststellen, deren Unterhaltskosten im wesentlichen aus öffentlichen Mitteln getragen werden. Diensthunde des beeideten Forst- und Jagdaufsichtspersonals in der für die Durchführung des Forst- und Jagdaufsichtsdienstes gesetzlich erforderlichen Anzahl. Wachhunde, die ständig zum Bewachen von land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, von Magazinen, Lagerräumen, Lagerplätzen oder ähnlichen Betriebsstätten oder von Gebäuden, die mehr als 250 Meter in der Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt sind, verwendet werden.

"Gassisäcke": 
Jede:r Hundebesitzer:in, die/der Hundesteuer bezahlt, erhält 100 Stück "Gassisäcke" kostenlos (Selbstabholung am Recyclinghof Schaller), weitere Säcke können zum Preis von € 5,00 pro 50 Stück nachgekauft werden!